Angeln ohne Angelschein in Sachsen-Anhalt erlaubt?
Wenn du gerne angeln gehst, ist es wichtig zu wissen, ob es in Sachsen-Anhalt erlaubt ist, ohne gültigen Angelschein zu angeln. Die Antwort ist hier jedoch eindeutig:
Nein, das Angeln ohne Angelschein ist in Sachsen-Anhalt nicht erlaubt und wird mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.
Die rechtlichen Bestimmungen für das Angeln in Sachsen-Anhalt sind im Landesfischereigesetz geregelt. Gemäß § 4 des Gesetzes benötigt jeder, der in Sachsen-Anhalt angeln möchte, einen gültigen Fischereischein.
Dieser kann entweder als Jahresfischereischein oder als Tagesfischereischein erworben werden. Um einen Fischereischein zu erwerben, muss eine Prüfung abgelegt werden, die Kenntnisse in verschiedenen Bereichen der Fischerei, wie z.B. der Gewässerkunde, der Fischbiologie und dem Fischereirecht, abfragt.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen das Angeln ohne Fischereischein gestattet ist. Dazu gehören beispielsweise Kinder unter 14 Jahren, die in Begleitung eines Erwachsenen angeln, oder Personen, die in einem privaten Gewässer angeln, das nicht öffentlich zugänglich ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Angeln ohne Angelschein in Sachsen-Anhalt nicht nur rechtliche Konsequenzen haben kann, sondern auch negative Auswirkungen auf die Fischbestände und die Natur hat. Um eine nachhaltige Fischerei zu gewährleisten, ist es daher notwendig, dass Angler einen gültigen Angelschein besitzen und die geltenden Schonzeiten und Mindestmaße einhalten.
Wie hoch sind die Bußgelder bei Vergehen?
In Sachsen-Anhalt sind Bußgelder für das Angeln und die Fischereiausübung ohne Angelschein gesetzlich festgelegt. Die genauen Beträge können je nach Schwere des Verstoßes variieren.
- Angeln ohne gültigen Fischereischein: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld.
- Angeln ohne Erlaubnis oder Dokumente in einem geschützten Gewässer: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld.
- Angeln mit unerlaubten Fanggeräten: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld.
- Angeln während der Schonzeit: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld.
- Überschreiten des zulässigen Fanglimits: Bis zu 2.500 Euro Bußgeld.
- Verstoß gegen Mindestmaße und Schonzeiten: Bis zu 2.500 Euro Bußgeld.
- Falschdeklaration des Fangs: Bis zu 2.500 Euro Bußgeld.
Hierbei sollte man stets im Hinterkopf behalten, dass diese Bußgelder je nach Schwere und Umfang des Vergehens sich unterscheiden können und dass es auch andere mögliche Sanktionen geben kann, wie zum Beispiel eine Anzeige wegen Wilderei.