Angeln ohne Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) erlaubt?
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Angeln ohne Angelschein grundsätzlich nicht erlaubt.
Jeder, der in Mecklenburg-Vorpommern angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein oder zumindest einen Touristenfischereischein.
Der Fischereischein wird in der Regel durch eine erfolgreiche Prüfung bei der zuständigen Stelle (in Mecklenburg-Vorpommern ist dies das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei) erworben.
Der Touristenfischereischein hingegen wird für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt und gilt nur für Angler, die nicht in Mecklenburg-Vorpommern wohnhaft sind.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die das Angeln ohne Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen. So dürfen beispielsweise:
- Kinder unter 14 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen angeln, ohne dass sie einen Angelschein benötigen.
- Zudem gibt es bestimmte Veranstaltungen, bei denen das Angeln ohne Angelschein erlaubt ist, sofern sie von einem zugelassenen Veranstalter durchgeführt werden.
- Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, ohne Angelschein zu angeln.
Darüber hinaus gibt es auch Möglichkeiten, das Angeln ohne Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern auf eine andere Art und Weise zu erleben. Beispielsweise bieten einige Anbieter geführte Touren an, bei denen man die Schönheit der Gewässer und die Vielfalt der Fische auf eine neue Art und Weise entdecken kann, ohne selbst aktiv zu angeln.
Hierbei handelt es sich um eine Art des Naturerlebnisses, bei der man Fische beobachten, etwas über ihre Lebensräume und Verhaltensweisen erfahren und zudem noch einige Tipps und Tricks zum Angeln erhalten kann.
Wie erwerbe ich einen Touristenfischereischein für M-V?
Normalerweise kannst du den Touristenfischereischein entweder online oder vor Ort beim Landesamt für Landwirtschaft Lebensmittelsicherheit beantragen.
Die genauen Bestimmungen und Unterlagen, die du benötigst, können jedoch je nach deiner Staatsangehörigkeit und deinem Aufenthaltsstatus in Deutschland variieren. In der Regel benötigst du:
- Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
- Eine Meldebescheinigung oder eine Hotelbuchungsbestätigung als Nachweis deines Aufenthalts in Mecklenburg-Vorpommern.
- Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, ohne Angelschein zu angeln.
Nach der erfolgreichen Beantragung und Gebührenzahlung erhältst du den Touristenfischereischein, der für eine begrenzte Zeit gültig ist und der das Angeln in den ausgewiesenen Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht.
Bitte beachte jedoch, dass auch mit einem Touristenfischereischein bestimmte Bestimmungen und Regelungen einzuhalten sind, wie beispielsweise Schonzeiten und Mindestmaße für bestimmte Fischarten.
Wie hoch sind die Bußgelder?
In Mecklenburg-Vorpommern kann das Angeln ohne gültigen Angelschein zu Bußgeldern führen. Die genauen Beträge können je nach Art des Verstoßes und der Schwere des Vergehens variieren. Hier ist eine ausführliche Liste von Strafen mit den jeweiligen Bußgeldern für das Angeln ohne Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern:
- Angeln ohne gültigen Touristenfischereischein: 50 Euro bis zu 5.000 Euro.
- Angeln ohne Erlaubnis in einem Naturschutzgebiet oder einem Gewässer, in dem das Angeln nicht gestattet ist: 50 Euro bis zu 5.000 Euro.
- Fischen ohne Genehmigung während der Schonzeit: 50 Euro bis zu 5.000 Euro.
- Überschreiten des Fanglimits: 20 Euro bis zu 2.500 Euro.
- Verstoß gegen Fang- und Mindestmaße: 20 Euro bis zu 2.500 Euro.
- Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht von gefangenen Fischen: 20 Euro bis zu 2.500 Euro.
- Verstoß gegen die Schonzeit von Fischen: 50 Euro bis zu 5.000 Euro.
- Missachtung von Artenschutzbestimmungen: 50 Euro bis zu 5.000 Euro.
Hier ist es jedoch wichtig zu beachten, dass die Höhe der Bußgelder je nach dem Umfang und Ausmaß des Vergehens in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Höchstmaß von 75000 Euro unter Umständen ansteigen kann.