Ist das Angeln ohne Fischereischein in Thüringen erlaubt?
In Thüringen ist es grundsätzlich nicht erlaubt, ohne gültigen Angelschein zu angeln.
Der Angelschein ist in Thüringen, wie in den meisten anderen Bundesländern auch, eine Voraussetzung zum Angeln in öffentlichen Gewässern und in einigen privaten Gewässern. Er dient dazu, die Fangmengen zu regulieren und die Fischbestände zu schützen. Wer ohne Angelschein angelt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.
Allerdings gibt es in Thüringen einige Ausnahmen von der Angelscheinpflicht. So ist beispielsweise das Angeln in einigen privaten Fischereigewässern ohne Angelschein erlaubt. Hierbei handelt es sich meist um sogenannte Put-and-Take-Gewässer, in denen Fische ausgesetzt werden und die Angler dafür bezahlen, diese zu fangen. Auch in einigen natürlichen Gewässern, die sich in privatem Besitz befinden, kann unter Umständen ohne Angelschein geangelt werden.
Falls Du erwischt wirst, wie Du ohne Angelschein angelst, kann das Konsequenzen haben. In der Regel wird ein Bußgeld verhängt, das je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfallen kann. Zusätzlich kann auch eine Anzeige wegen Wilderei oder Diebstahl gestellt werden, wenn Fische entnommen werden, ohne dass ein Angelschein vorhanden ist. Deshalb ist es stets ratsam, sich an die geltenden Regelungen zu halten und einen gültigen Angelschein zu erwerben, bevor man zum Angeln geht.
Wie hoch sind die Bußgelder in Thüringen bei Vergehen?
In Thüringen können für das Angeln ohne gültigen Angelschein Bußgelder verhängt werden. Die Höhe der Bußgelder ist dabei abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Schwere des Verstoßes oder der Anzahl der bereits begangenen Verstöße. Hier sind einige Beispiele für mögliche Bußgelder:
- Verstoß gegen die Fischereiaufsichtspflicht: 50 bis 5.000 Euro
- Fischwilderei: 50 bis 5.000 Euro
- Angeln ohne gültigen Jahresfischereischein: 20 bis 500 Euro
- Angeln ohne gültigen Tagesfischereischein: 10 bis 250 Euro
- Angeln ohne gültige Angelkarte: 20 bis 500 Euro
- Überschreitung des Fanglimits: 20 bis 1.000 Euro
- Verstoß gegen das Mindestmaß: 10 bis 1.000 Euro
- Verstoß gegen Schonzeiten: 10 bis 1.000 Euro
- Angelgeräte ohne vorgeschriebene Kennzeichnung: 20 bis 500 Euro
- Verstoß gegen die Angelzeit: 10 bis 500 Euro
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe der Bußgelder im Einzelfall sich je nach Umständen erhöhen kann. Wenn beispielsweise besonders viele Fische entnommen oder geschützte Arten gefangen werden, kann die Strafe höher ausfallen. Darüber hinaus kann es auch zu weiteren Konsequenzen kommen, wie zum Beispiel dem Entzug des Angelscheins oder der Beschlagnahmung des Angelgeräts.
Gibt es Alternativen zum Angeln in Thüringen ohne Fischereischein?
Wer ohne Angelschein in Thüringen angeln möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dies illegal ist und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Es gibt jedoch verschiedene Alternativen, die legal sind und das Angeln in Thüringen ermöglichen:
- Erwerb eines Tagesfischereischeins: Der Tagesfischereischein gilt für einen bestimmten Tag und berechtigt zum Angeln in einem bestimmten Gewässer. Auch dieser Schein kann bei der zuständigen Fischereibehörde erworben werden.
- Buchung einer geführten Angeltour: In Thüringen gibt es verschiedene Anbieter, die geführte Angeltouren anbieten. Hierbei ist in der Regel auch eine Angelberechtigung für das entsprechende Gewässer im Preis inbegriffen.
- Angeln in einem Verein: Wer regelmäßig angeln möchte, kann auch Mitglied in einem Angelverein werden. Der Verein sorgt für eine entsprechende Angelberechtigung und bietet zudem oft auch Schulungen und gemeinsame Ausflüge an.
Es ist zu beachten, dass für das Angeln in bestimmten Gewässern zusätzlich eine Angelkarte erforderlich sein kann. Diese kann meistens beim zuständigen Gewässerbetreiber erworben werden.